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Oberste Geschossdecke dämmen und Energie sparen

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist keine freiwillige Entscheidung: Seit 2016 sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, sofern das Dach nicht gedämmt ist oder der Mindestwärmeschutz nicht gewährleistet ist, alle begehbaren und nicht begehbaren obersten Geschossdecken zu dämmen. Dies regeln die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Das Gesetz wird ab dem Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie oder der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen wirksam. Dann besteht die Pflicht, bei der Dämmung der obersten Geschossdecke einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,24 W/(m2/K) nicht zu überschreiten.

Noch ambitionierter als das GEG ist die Forderung des BAFA nach einem U-Wert von 0,14 W/(m2/K) für die Dachdämmung.

Wissenswertes zur Dämmung der obersten Geschossdecke

  • Die Dämmung kann in Eigenregie oder gemeinsam mit Fachleuten und Handwerksbetrieben erfolgen.
  • Es werden verschiedene Dämmungen und Aufbauten für Ihre Bedürfnisse angeboten.
  • Der Dachboden kann weiterhin genutzt werden, wenn die oberste Geschossdecke begehbar gedämmt wird.
  • Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist im Vergleich zur Dämmung des Daches deutlich kostengünstiger.
  • Förderung durch das BAFA ist möglich
  • Die jährliche Heizenergieeinsparung beträgt etwa 8%.

Mehr zu den nachhaltigen PAVATEX Aufbauten für die Dämmung der obersten Geschossdecke: Infoflyer.



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